Selbstverantwortung
Die Mediation geht davon aus, dass die Konfliktparteien selbst die größte Kompetenz besitzen, ihren Streit zu lösen. Sie können in eigener Verantwortung eine für sie maßgeschneiderte Lösung
erarbeiten. Der Mediator hat daher grundsätzlich nicht die Aufgabe Lösungen anzubieten. Er kann aber auf ausdrücklichen Wunsch der Konfliktparteien Lösungsvorschläge vorlegen.
Seine wesentliche Aufgabe besteht darin, den Kommunikationsprozess zu unterstützen und er ist für die Art und Weise des Vorgehens im Verlaufe des Verfahrens verantwortlich.
Offenheit und Informiertheit
Da die Mediation von der Eigenverantwortung der Konfliktparteien ausgeht, ist es wichtig, dass diese alle Tatsachen offen legen, die für die Lösung des Konflikts in der Mediation relevant sind.
Der Mediator hat darauf zu achten, dass sich die Konfliktparteien zu allen relevanten Detailfragen des zu lösenden Konflikts wechselseitig informieren.
Allparteilichkeit
Der Mediator ist in der Lage, für alle Konfliktparteien gleichermaßen die Partei ergreifen zu können ohne Partei zu werden. Er hat Verständnis für die jeweilige Position, ohne eine Bewertung
vorzunehmen. Für die Konfliktparteien ist nicht erkennbar, auf wessen Seite der Mediator (mehr) gestanden hat, welche Lösungsidee er bevorzugt und wie er selbst zu dem Konflikt steht. Er hat
keine eigenen Interessen im Konflikt.
Freiwilligkeit
Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Jede Konfliktpartei kann sie zu jedem Zeitpunkt ohne Begründung abbrechen.
Vertraulichkeit
Alles, was die Konfliktparteien mit dem Mediator einzeln oder gemeinsam besprochen haben ist vertraulich und wird nur mit Zustimmung der betroffenen Konfliktparteien offenbart. Eine entsprechende
Vereinbarung wird zwischen den Konfliktparteien und dem Mediator vor der Mediation geschlossen.